Wirbt ein Inkasso-Unternehmen mit dem Slogan „Ihr Schuldner muss kein Russisch können – er wird auch so verstehen“, kann ihm wegen der wenn auch nur unterschwelligen Werbung mit Gewalt die Lizenz entzogen werden.
Urteil des LG Köln vom 18.03.2008
Aktenzeichen: 33 O 390/06
Wirtschaftswoche Heft 21/2008, Seite 137