Das Landgericht München II erklärte die in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel, wonach der Vermieter „die Wohnung zur Prüfung ihres Zustandes in angemessenen Abständen“ betreten darf, wegen unzumutbarer Benachteiligung des Mieters für unwirksam. Danach bedarf es stets eines konkreten Anlasses für eine Besichtigung der Wohnung.
Beschluss des LG München II vom 11.07.2008
Aktenzeichen: 12 S 1118/08
NJW-RR 2009, 376