In der Wochenzeitung „Die Zeit“ werden unter der Überschrift „Stimmt’s?“ seit über zehn Jahren Fragen der Leser beantwortet, die Gegenstände des Allgemeinwissens, der Wissenschaft oder sonstiger Bereiche betreffen. Der Verlag verlangte vom Betreiber eines Internet-Magazins erfolgreich die Unterlassung der Verwendung des Titels „Stimmt’s?“.
Ein Titelschutz gemäß §§ 5 Abs. 3, 15 Abs. 2 MarkenG setzt die Eignung eines Titels voraus, sich von einem anderen Werk zu unterscheiden. Die Unterscheidungskraft fehlt, wenn der Titel nach Wortwahl, Gestaltung und vom Verkehr zugemessener Bedeutung sich allein in einer werkbezogenen Inhaltsbeschreibung erschöpft. Dies war hier nicht der Fall. Das Oberlandesgericht Hamburg stufte den Titel „Stimmt’s?“ als hinreichend unterscheidungskräftig ein. Zwar hat dieser Titel durchaus beschreibenden Gehalt, weil aus ihm der inhaltsbezogene Hinweis hervorgeht, dass nachfolgend die Verifizierung bestimmter Informationen vorgenommen wird. Jedoch wohnt der Abfassung in umgangssprachlicher Frageform einschließlich des enthaltenen Fragezeichens ein hier ausreichendes Mindestmaß an Originalität inne. Dieser Einschätzung steht auch ein etwaiges Freihaltebedürfnis nicht entgegen. „Die Zeit“ konnte daher die Verwendung des Titels untersagen.
Urteil des OLG Hamburg vom 12.05.2010
Aktenzeichen: 3 U 58/08
JurPC Web-Dok. 138/2010
WRP 2010, 1065