Tritt bei einem neuen Wohnmobil bei Fahrten bei Außentemperaturen zwischen 13 und 18 Grad Celsius und bei einer Motordrehzahl zwischen 1.500 und 2.000 Umdrehungen vor Erreichen der Betriebstemperatur ein Motorruckeln auf, das erst mit Erreichen der Betriebstemperatur wieder verschwindet, stellt dies nicht nur einen „Komfortmangel“, sondern einen erheblichen Sachmangel dar, der den Käufer nach Fehlschlagen der Nachbesserung zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
Urteil des OLG Oldenburg (Oldenburg) vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 1 U 45/16
Pressemitteilung des OLG Oldenburg