Wird der Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage tatsächlich und vollständig rückgängig gemacht, kann sich dies auf die beim Verkauf der Anteile gezahlte Spekulationssteuer auswirken. Wird der Kaufvertrag „tatsächlich und vollständig“ rückabgewickelt, kann der Verkäufer die auf den Verkaufsgewinn bezahlten Steuern auch dann zurückverlangen, wenn die Rückabwicklung erst nach sechs Jahren erfolgt.
Urteil des BFH vom 28.10.2009
Aktenzeichen: IX R 17/09
Der Betrieb 2010, 483
DStRE 2010, 312