Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder insbesondere großer Unternehmen geraten derzeit zunehmend wegen überhöhter Vergütungen in die Kritik. In diesem Zusammenhang ist eine Entscheidung des Landgerichts München von Brisanz, wonach eine rückwirkende Änderung der variablen Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern durch Beschluss der Hauptversammlung für das laufende Geschäftsjahr für zulässig erachtet wird.
Urteil des LG München I vom 27.12.2012
Aktenzeichen: 5 HKO 9109/12
jurisPR-HaGesR 3/2013, Anm. 3