Nach dem am 1. November 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) dürfen Gesellschafterdarlehen im Regelfall und unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der GmbH an den betreffenden Gesellschafter zurückgezahlt werden. Das Oberlandesgericht München wendet die Neuregelung uneingeschränkt auch auf lange vor Inkrafttreten des MoMiG gewährte Gesellschafterdarlehen an. Auf die Frage, ob es sich um ein sogenanntes eigenkapitalersetzendes Darlehen handelte, kommt es daher nicht mehr an.
Hinweis: Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser umstrittenen Rechtsfrage steht noch aus.
Urteil des OLG München vom 22.12.2010
Aktenzeichen: 7 U 4960/07
GmbHR 2011, 195