Eine Mutter kann nach der Geburt ihres Kindes von dessen Vater neben dem laufenden Unterhalt Sonderbedarf für die Erstausstattung des Säuglings geltend machen. Das Oberlandesgericht Koblenz setzte für den zu zahlenden Betrag eine Pauschale von 1.000 Euro fest, soweit beim Vater nicht überdurchschnittliche Vermögens- und Einkommensverhältnisse vorliegen. Das Gericht ging dabei von dem doppelten Betrag dessen aus, was die Sozialhilfe für eine bedürftige Mutter als Säuglingserstausstattung übernimmt.
Urteil des OLG Koblenz vom 12.05.2009
Aktenzeichen: 11 UF 24/09
OLGR Koblenz 2009, 783
NJW-Spezial 2009, 565