Das Oberlandesgericht Hamm hat das Land Nordrhein-Westfalen verurteilt, einem Autofahrer den Achsschaden an seinem Pkw Skoda zu ersetzen, den er beim Überfahren eines 20 cm tiefen Schlaglochs auf der Bundesautobahn (BAB) 52 im Bereich einer Baustelle erlitten hat.
Ein Sachverständiger stellte im Prozess fest, dass das im Bereich eines Gullys entstandene Loch durch Herstellen einer provisorischen Schachtabdeckung kurzfristig hätte entfernt werden können. Dieses Versäumnis stellte eine schuldhafte Verkehrssicherungspflichtverletzung dar.
Urteil des OLG Hamm vom 15.11.2013
Aktenzeichen: 11 U 52/12
VRR 2014, 146