Ein Autofahrer ließ seine Beifahrerin an einer Bushaltestelle aus seinem Pkw aussteigen. Beide übersahen dabei, dass dort der Bordstein besonders hoch war. Beim Öffnen der Beifahrertür stieß diese gegen den Bordstein und wurde geringfügig beschädigt. Der Fahrzeughalter verlangte von der haftpflichtversicherten Beifahrerin Ersatz für die vollständige Lackierung der Tür in einer Fachwerkstatt in Höhe von 900 Euro. Die Versicherung wandte ein, der Bagatellschaden hätte auch durch die sogenannte Smart Repair Methode für 300 Euro beseitigt werden können.
Dies wurde im Prozess von einem Sachverständigen bestätigt. Bei einem derart geringen Schadensbild an der Fahrzeugoberfläche ist dem Geschädigten in jedem Fall auch die weniger aufwendige Reparatur in einer anderen als einer markengebundenen Fachwerkstatt mit der Smart Repair Methode zumutbar.
Im Übrigen musste sich der Geschädigte die von der Versicherung angesetzte Mithaftung von 20 Prozent anrechnen lassen. Das Gericht wertete dies als für ihn sogar äußerst günstig. Die entscheidende Unfallursache sah das Gericht im Ansteuern des erhöhten Bordsteins beim Aussteigen. Dies hätte sogar eine Mithaftungsquote von 70 Prozent gerechtfertigt.
Urteil des LG Wuppertal vom 18.12.2014
Aktenzeichen: 9 S 134/14
Verkehrsrecht aktuell 2015, 41