Das Amtsgericht Hamburg sprach dem Urheber eines Fotos, das unberechtigt im Internet verwendet wurde, als Schadensersatz pro verwendetes Bild eine Lizenzgebühr von 100 Euro zu. Einen weitergehenden Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Namensnennung lehnte das Gericht hingegen ab.
Urteil des AG Hamburg vom 30.12.2008
Aktenzeichen: 36 C 119/08
JurPC Web-Dok. 209/2009