Fällt ein Mieter auf dem gemieteten Grundstück eigenmächtig Bäume, ist er dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte den Mieter zur Zahlung einer Entschädigung von 40.000 Euro, da das Grundstück ohne den Sichtschutz durch die gefällten Bäume entsprechend weniger wert ist.
Urteil des OLG Oldenburg vom 25.03.2010
Aktenzeichen: 14 U 77/09
Wirtschaftswoche Heft 14/2010, Seite 95