Verweigert ein Bauamt einem Immobilienbesitzer zu Unrecht eine Baugenehmigung und kann er deshalb nicht mit der Sanierung des Gebäudes beginnen und die Immobilie weder verkaufen noch vermieten, kann die Kommune wegen der entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. Der betroffene Eigentümer ist beispielsweise berechtigt, Ersatz für Mietausfälle oder für einen geringeren Verkaufspreis zu fordern.
Urteil des BGH vom 25.10.2007
Aktenzeichen: III ZR 62/07
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