Kommt es aufgrund eines mangelhaften Parkettklebers zu einer Schadstoffbelastung und zu einer Gesundheitsgefahr für die Mieter einer Wohnung, die jedoch durch ausreichendes Lüften weitgehend ausgeschlossen werden kann, steht dem Mieter ein Minderungsrecht von 30 Prozent zu.
Beschluss des BGH vom 15.01.2013
Aktenzeichen: VIII ZR 411/12
ZMR 2014, 26