Ein Scheingesellschafter, der mangels Erwerbs eines Geschäftsanteils rechtlich niemals Gesellschafter der GmbH geworden ist, kann jedenfalls nach seinem Ausscheiden im Insolvenzfall nicht mehr nachträglich zur Zahlung der Stammeinlage durch den Insolvenzverwalter herangezogen werden.
Urteil des OLG Frankfurt vom 17.06.2009
Aktenzeichen: 13 U 104/08
OLGR Frankfurt 2009, 869
NJW-Spezial 2009, 576