Schimmelbildung in Wohnräumen ist nicht selten auf falsches Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen. Ein Fehlverhalten ist dem Mieter jedoch dann nicht anzulasten, wenn es der Vermieter versäumt hat, den Mieter nach Einbau von Isolierfenstern auf die neuen Anforderungen an dessen Heiz- und Lüftungsverhalten im veränderten Raumklima hinzuweisen. Der Mieter ist insoweit nicht verpflichtet, selbst Überlegungen anzustellen oder Informationen einzuholen.
Urteil des LG München I vom 08.03.2007
Aktenzeichen 31 S 14459/06
NJW 2007, 2500