Schlafzimmermöbel, die auch noch 13 Monate nach dem Kauf einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, eignen sich nicht für die gewöhnliche Verwendung, also das Schlafen in dem mit ihnen ausgestatteten Raum, und sind deshalb mangelhaft.
Dies gilt, so das Oberlandesgericht Bamberg in seiner Urteilsbegründung, unabhängig von der Frage, ob es für die geruchsintensiven organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gibt und dieser im konkreten Fall überschritten war. Im Ergebnis konnte der Käufer der immerhin über 6.000 Euro teuren Schlafzimmereinrichtung den Kaufvertrag rückgängig machen.
Beschluss des OLG Bamberg vom 07.08.2009
Aktenzeichen: 6 U 30/09
Pressemitteilung des OLG Bamberg