Wer auf einen Werbeeffekt mit den Bezeichnungen „Öko“ oder „Bio“ setzt, sollte tunlichst bei der Wahrheit bleiben. Ansonsten riskiert er eine Unterlassungsklage wegen Irreführung und darüber hinaus eine „schlechte Presse“. Das musste der Hersteller Tetra Pak erfahren, der in einer Ökokampagne behauptete, seine Getränkekartons würden „vollständig recycelt“. Die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe konnte demgegenüber nachweisen, dass gerade ein Drittel des Verpackungsmaterials wiederverwertet wird und klagte erfolgreich gegen den Verpackungskonzern. Das Landgericht Wiesbaden sah in der Werbeaktion eine Irreführung der Verbraucher und untersagte weitere wahrheitswidrige Behauptungen.
Urteil des LG Wiesbaden vom 23.12.2011
Aktenzeichen: 12 O 58/11
Wirtschaftswoche Heft 4/2012, Seite 97
Hauptproblem ist bei den Tetrapaks das die Verpackung aus verschiedenen Einzelteilen und Schichten besteht.
Die bekannteste Form ist die quaderförmige Tetra Brik, die aus aluminium beschichtetem Karton mit einer Kunststofffolie besteht. Die Kunststofffolie verhindert das Durchweichen des Kartons und das Aluminium sorgt für Licht- und Luftundurchlässigkeit. Einfacher haben es da die Stofftaschenhersteller. Einkaufstaschen aus Stoff bieten aus recyclingtechnischer Sicht den Vorteil das sie recht schnell verrotten was bei einer Tetrapak Tüte aufgrund der o.g. Materialien nicht der Fall ist. Allerdings haben Wissenschaftler herausgefunden, das ein Baumwoll-Beutel 131 Mal öfter verwendet werden muss um ein geringeres Potenzial für die globale Erwärmung aufzuweisen.