Ein angehender Profifußballer erlitt beim Fußballspielen am vorderen Oberschenkelmuskel eine Zerrung mit Sehnenriss. Infolge eines Versehens des behandelnden Arztes wurde er nicht an der verletzten Vorderseite des Oberschenkelmuskels operiert, sondern an der gesunden Rückseite des Muskels. Dies machte eine weitere Operation erforderlich.
Das Landgericht Osnabrück sprach dem Fußballer einen Schmerzensgeldanspruch von 8.000 Euro zu, da sich durch die zweite Operation der Krankenhausaufenthalt um vier Tage verlängert hatte und durch den ersten, unnötigen Eingriff eine 13 Zentimeter lange Narbe entstanden war. Außerdem klagte der junge Mann darüber, dass er in der Folgezeit nicht länger als drei Stunden schmerzfrei sitzen konnte. Seine Leistungsfähigkeit, Fußball auf hohem Niveau spielen zu können, wurde hingegen nicht maßgeblich herabgesetzt.
Urteil des LG Osnabrück vom 15.04.2011
Aktenzeichen: 2 O 1265/10
Pressemitteilung des LG Osnabrück