Ist ein Berufskraftfahrer aufgrund seiner bei einem unverschuldeten Unfall erlittenen Verletzungen dauerhaft nicht in der Lage, einer Erwerbstätigkeit mit einer nennenswerten Verdienstmöglichkeit nachzugehen und ist er angesichts seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht mehr vermittelbar, stehen ihm ein Schmerzensgeld i.H.v. 60.000 Euro und eine monatliche Rente i.H.v. 2.000 Euro bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zu. Ferner sprach das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Verletzten einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Einbau einer Automatikschaltung in sein Privatfahrzeug zu, da er verletzungsbedingt kein Schaltgetriebe mehr bedienen kann.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.01.2009
Aktenzeichen: I-1 U 113/05
Schaden-Praxis 2009, 289