Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg versagte einer Schuldnerberatungsstelle, die ihren Mitgliedern eine Schuldnerberatung, die Vertretung im Schuldenbereinigungsverfahren und die Begleitung im Verbraucherinsolvenzverfahren anbot, die Anerkennung als gemeinnütziger Verein. Beim Blick auf die Mitgliedsbedingungen erwies sich der Verein weniger als gemeinnützig, sondern eher als „Abzockverein“. Die Mitglieder – ausnahmslos überschuldete Verbraucher – sollten nämlich eine einmalige Aufnahmegebühr von 100 Euro und danach 28,50 Euro pro Monat an Mitgliedsbeiträgen zahlen. Diese Beitragserhebung hielt das Gericht in Anbetracht der mehr als angespannten finanziellen Situation der potenziellen Mitglieder schlichtweg als kontraproduktiv.
Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2009
Aktenzeichen: OVG 1 B 27.08
Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg