Verfügt ein Betriebsratsmitglied nicht über ausreichende Deutschkenntnisse und ist eine Schulung für die Betriebsratstätigkeit erforderlich, muss der Arbeitgeber die (höheren) Kosten einer in der Muttersprache des Betriebsratsmitglieds durchgeführten Schulung (hier für U.S. Amerikaner in Englisch) tragen.
Urteil des ArbG Berlin vom 03.03.2011
Aktenzeichen: 24 BV 15046/10
BB 2011, 756
ArbRB 2011, 98