Die in den vergangenen Monaten angestiegene Anzahl von Masernerkrankungen hat eine heftige Diskussion zur Notwendigkeit oder gar Verpflichtung zu entsprechenden Impfungen ausgelöst.
In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass das zuständige Gesundheitsamt wegen eines aktuellen Masernausbruchs und dem extrem hohen Ansteckungsrisiko bei dieser Krankheit vorübergehende Schulbetretungsverbote gegenüber nicht geimpften Schülern erlassen darf.
Beschluss des VG Berlin vom 11.03.2015
Aktenzeichen: 14 L 35.15 und 14 L 36.15
Pressemitteilung des VG Berlin