In einem selbstständigen Beweisverfahren kann nicht nur festgestellt werden, ob und in welchem Umfang Mängel an einem Bauwerk vorliegen. Dem Sachverständigen kann auch die Frage vorgelegt werden, ob Schäden und Mängel eines Gebäudes für dessen Eigentümer bzw. Bewohner erkennbar waren. Dies kann für etwaige Gewährleistungsansprüche von entscheidender Bedeutung sein.
Beschluss des BGH vom 08.10.2009
Aktenzeichen: V ZB 84/09
BGHR 2009, 1272
BauR 2009, 1793