Wird bei einem Motorradfahrer auf einer bergigen und kurvenreichen Bundesstraße eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h (106 km/h statt erlaubter 60 km/h abzgl. 4 km/h Toleranz) festgestellt, kann dies die sofortige Sicherstellung des Motorrades und dessen Beseitigung durch ein Abschleppunternehmen rechtfertigen. Das Münchner Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, da wegen der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung und des auf der bei Motorradfahrern besonders beliebten „Rennstrecke“ um ein 30-fach erhöhten Unfallrisikos bei einer Weiterfahrt erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Motorradfahrers und anderer Verkehrsteilnehmer drohten.
Urteil des VG München vom 12.03.2008
Aktenzeichen: M 7 K 07.4242
DAR 2008, 411