Fast 80 Prozent der Skifahrer tragen nach Schätzung des Deutschen Skiverbandes inzwischen einen Helm. Das Tragen eines Helms rettete nach Aussage der behandelnden Ärzte dem kürzlich verunglückten Ex-Weltmeister Michael Schuhmacher wohl das Leben.
Bereits im Jahr 2012 erließ das Oberlandesgericht München ein Urteil, wonach ein Skifahrer, der unverschuldet ohne Helm in einen Unfall auf der Piste verwickelt und verletzt wurde, keinen vollen Schadenersatz verlangen kann, wenn er mit Schutzhelm keine oder geringere Verletzungen erlitten hätte. Dies wurde damit begründet, dass auf Skipisten das Tragen von Helmen bei der Mehrzahl der Skifahrer seit Jahren üblich und wegen der immer höheren Geschwindigkeiten auch sinnvoll ist. Es besteht zwar keine Verpflichtung, aber zumindest eine Obliegenheit für Skifahrer, einen Helm zu tragen. In dem konkreten Fall ging das Gericht von einer Mithaftung des Verletzten von 50 Prozent aus.
Urteil des OLG München vom 22.03.2012
Aktenzeichen: 8 U 3652/11
DAR 2012, 335