Eine Schule kann dem Vater eines Schülers wegen des Vorwurfs einer Tätlichkeit gegenüber dem Schulleiter ein Hausverbot erteilen. Das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem Eilverfahren die sofortige Vollziehung des Hausverbots bestätigt, da der renitente Vater schon einmal aus der Schule gewiesen werden musste und wegen der Vorgeschichte zu befürchten war, dass er auch bei der bevorstehenden Abschlussfeier Störungen verursachen werde. Die Schule kann daher trotz der von dem betroffenen Vater angekündigten Klage gegen das Hausverbot bis zur endgültigen Entscheidung auf dessen Einhaltung bestehen.
Urteil des VG Mainz vom 05.07.2013
Aktenzeichen: 6 L 744/13.MZ
Pressemitteilung des VG Mainz