Das Sozialgericht Karlsruhe lehnt die Übernahme von Steuerberatungskosten als einmalige Beihilfe aus Mitteln der Sozialhilfe ab.
Urteil des SG Karlsruhe vom 27.01.2010
Aktenzeichen: S 4 SO 5333/08
JURIS
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Das Sozialgericht Karlsruhe lehnt die Übernahme von Steuerberatungskosten als einmalige Beihilfe aus Mitteln der Sozialhilfe ab.
Urteil des SG Karlsruhe vom 27.01.2010
Aktenzeichen: S 4 SO 5333/08
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Hat ein Arbeitgeber, der mit dem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, darin auch die Steuerberatungskosten für
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