Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Kreditinstitut einen Prämiensparvertrag nach Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen darf. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse war das ordentliche Kündigungsrecht nur für einen Zeitraum bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe (hier: 15 Jahre) ausgeschlossen. Danach konnte die Sparkasse den Sparvertrag („S-Prämiensparen flexibel“) mit Hinweis auf die seit Jahren anhaltende Tiefzinsphase beenden.
Urteil des BGH vom 14.05.2019
Aktenzeichen: XI ZR 345/18
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