Eine Sparkasse, die im August 2007 einem Kunden telefonisch ohne jegliche Warnhinweise „Lehman-Zertifikate“ empfohlen hat, worauf dieser 7.000 Euro in die hochriskanten Papiere investierte, haftet für den nach der Pleite der amerikanischen Bank eingetretenen Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Urteil des OLG Frankfurt vom 17.02.2010
Aktenzeichen: 17 U 207/09
Betriebs-Berater 2010, 514