Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird es voraussichtlich Lkw-Fahrern untersagen, ihre Ruhezeit bei mehrtägigen Touren in ihrem Fahrzeug zu verbringen. Dies ergibt sich zumindest aus dem Schlussantrag des Generalanwalts des EuGH, dem die Europarichter in den meisten Fällen folgen. Durch ein solches Verbot könnten sich die Speditionskosten deutlich erhöhen.
Schlussantrag des Generalanwalts des EuGH
zur EU-Richtlinie 2003/88/EG