Landet ein Steuerbescheid versehentlich im Altpapier, kann der Steuerpflichtige auch noch nach Ablauf der Vierwochenfrist Rechtsmittel einlegen, wenn er nachweist, dass ihn an der Fristversäumung kein Verschulden trifft. In dem konkreten Fall hatte ein Familienvater den Brief des Finanzamts zufällig im Altpapier gefunden, als die Rechtsmittefrist bereits abgelaufen war.
Er konnte nachweisen, dass er seine drei Kinder im Alter von 13 bis 17 Jahren, die nach der Schule regelmäßig den Briefkasten leerten, angewiesen hatte, die Post sorgfältig von der eingehenden Reklame zu trennen und auf seinen Schreibtisch zu legen. Die Kinder des Klägers wurden hierzu vom Gericht als Zeugen vernommen.
Urteil des FG Hamburg vom 27.05.2009
Aktenzeichen: 5 K 64/09
Pressemitteilung des FG Hamburg