Erhält ein Grundstückseigentümer von einem Energiekonzern für die Überspannung des Grundstücks mit einer Stromleitung eine einmalige Entschädigung, muss er hierfür keine Einkommensteuer entrichten. Der Bundesfinanzhof begründete seine Entscheidung u.a. damit, dass der Grundstückseigentümer schließlich nur eingewilligt habe, weil ihm anderenfalls eine Enteignung gedroht hätte.
Urteil des BFH vom 02.07.2018
Aktenzeichen: IX R 31/16
DB 2018, 2546