Der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain unterliegt nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln dann nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgte und der Verkäufer nicht gewerblich gehandelt hat.
Urteil des FG Köln vom 20.04.2010
Aktenzeichen: 8 K 3038/08 (nicht rechtskräftig)
Betriebs-Berater 2010, 1310