Zusatzleistungen erhöhen bekanntlich die Motivation von Mitarbeitern. Angesichts hoher Spritpreise erfreuen sich derzeit Tankgutscheine zunehmender Beliebtheit. Wer seinen Arbeitnehmern auf diese Weise unter die Arme greifen will, sollte jedoch Folgendes beachten: Die Zuwendungen sind nur bis zu einer Grenze von monatlich 44 Euro steuerfrei und dürfen im Übrigen keinen „Bargeldcharakter“ haben. Der Mitarbeiter sollte daher keine eigene Tankkarte erhalten. Unbedenklich sind hingegen auf Geschäftspapier ausgestellte Tankgutscheine oder das Tanken mittels einer an der Tankstelle hinterlegten Firmenkundenkarte.
Verfügung der OFD Hannover vom 24.04.2008
S 2334-281-StO 212
Wirtschaftswoche Heft 24/2008, Seite 138