Gewinne eines Pokerspielers unterliegen nach Auffassung des Finanzgerichts Köln dann der Einkommensteuer, wenn das Pokerspiel gewerbsmäßig betrieben wird. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Spieler regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt und dabei Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt hat. Das Gericht hat gegen das Urteil die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.
Urteil des FG Köln vom 31.10.2012
Aktenzeichen: 12 K 1136/11
Pressemitteilung des FG Köln