Grundsätzlich ist es zulässig, die Zahlung von Weihnachtsgeld, Weihnachtsgratifikationen und sonstigen freiwilligen Zuwendungen mit einem Rückzahlungsvorbehalt zu versehen, wenn der Arbeitnehmer vor einem bestimmten Stichtag aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Ist die Regelung in einem Formulararbeitsvertrag enthalten, unterliegt sie der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Danach sind Vertragsklauseln, die eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen, unwirksam.
Gemäß § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB finden die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) u.a. keine Anwendung auf Tarifverträge. Somit stellt die Abhängigkeit des Anspruchs auf eine Jahressonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag im Folgejahr in einem Tarifvertrag keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar.
Urteil des BAG vom 27.06.2018
Aktenzeichen: 10 AZR 290/18
jurisPR-ArbR 40/2018 Anm. 5