Eltern von vor dem 1. Januar 2007 geborenen Kindern steht kein Anspruch auf das neu eingeführte Elterngeld zu. Das Bundessozialgericht sieht darin keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs.1 GG. Die Anknüpfung an den Geburtstag des Kindes stellt keine verfassungswidrige Härte dar. Die Ungleichbehandlung ist durch Haushaltseinsparungen und durch die Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwands gerechtfertigt.
Urteil des BSG vom 23.01.2008
Aktenzeichen: B 10 EG 3/07 R
Pressemitteilung des BSG