Wer einem vorgesetzten Repräsentanten seines Arbeitgebers den sogenannten Stinkefinger zeigt, dem kann ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. In diesem Falle hilft dem Gekündigten auch eine lange Betriebszugehörigkeit und der besondere Kündigungsschutz als Personalratsmitglied nichts.
Beschluss des VG Ansbach vom 07.08.2012
Aktenzeichen: AN 8 P 12.00441
jurisPR-ArbR 43/2012, Anm. 6