Immer wieder versuchen unseriöse Internetanbieter, Kunden mit angeblich kostenlosen Dienstleistungen (z.B. Horoskope, Mitfahrgelegenheiten, Programmdownloads etc.) in die sogenannte Abo-Falle zu locken und die Leistungen dann nachträglich mit zum Teil völlig überhöhten Gebühren in Rechnung zu stellen. Dabei ist die Grenze zu einem strafbaren Verhalten schnell überschritten. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass das planmäßig und geschäftlich betriebene Anbieten sogenannter Abonnement-Fallen im Internet, bei denen die Verbraucher über den tatsächlichen Preis des Angebots getäuscht werden, als gewerbsmäßiger Betrug strafbar ist.
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 17.12.2010
Aktenzeichen: 1 Ws 29/09
K&R 2011, 205
CR 2011, 190