Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine landesgesetzliche Strafregelung, die die dauernde Entziehung eines Kindes von der Schulpflicht mit Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Urteil des BVerfG vom 15.10.2014
Aktenzeichen: 2 BvR 920/14
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