Die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren in Gerichtsverfahren hängt von dem durch das Gericht festgesetzten Streitwert ab. Bei einem Urheberrechtsverstoß durch Teilnahme am Filesharing von Musik- und Videodateien kommt es bei der Bestimmung des Streitwertes insbesondere darauf an, ob es sich um einen erst- und einmaligen Verstoß handelt. Zudem sind der Umfang und das Ausmaß der streitigen Rechtsverletzung sowie der mögliche Schaden einzubeziehen.
Der Streitwertbestimmung darf jedoch keine abschreckende oder gar sanktionierende Bedeutung beigemessen werden. Sie hat sich daher allein an dem Wertinteresse des Urheberrechtsinhabers und an der Intensität der Rechtsverletzung zu orientieren. Nach diesen Grundsätzen ist bei einem zum Download bereitgestellten Musikalbum, bei dem wegen seiner Aktualität mit relativ hohen Download-Zahlen zu rechnen ist, von einem Streitwert von 2.000 Euro auszugehen.
Urteil des AG Elmshorn vom 19.01.2011
Aktenzeichen: 49 C 57/10
JurPC Web-Dok. 24/2011