Die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren in Gerichtsverfahren hängt von dem durch das Gericht festgesetzten Streitwert ab. Der Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung (Spam) richtet sich nach den Interessen, die durch eine Fortsetzung der unerlaubten Werbung betroffen wären. Im vorliegenden Streit hatte eine Anwaltskanzlei einen Spamversender wegen der unverlangten Zusendung einer Werbe-Mail abgemahnt. Das Oberlandesgericht Hamburg setzte den Streitwert für das Verfahren auf 3.000 Euro fest.
Beschluss des OLG Hamburg vom 11.10.2007
Aktenzeichen: 14 W 66/07
JurPC Web-Dok. 91/2008