Dubiose Firmen spekulieren auf die Unachtsamkeit insbesondere vielbeschäftigter Unternehmer, indem sie Formulare übersenden, in denen um Bestätigung bzw. Korrektur eines (angeblich) bereits bestehenden Interneteintrags gebeten wird. Erhält ein Gewerbetreibender eine Rechnung für eine von ihm nicht veranlasste Veröffentlichung seiner Daten auf einer Internetseite über Gewerbeauskünfte (hier „gewerbeauskunft-zentrale.de“), steht ihm ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der unerwünschten Veröffentlichung der Kontaktdaten und der Übersendung einer offensichtlich unberechtigten Rechnung und Mahnung zu. Das Oberlandesgericht setzte in einem derartigen Fall den für die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten maßgeblichen Streitwert auf 4.000 Euro fest.
Beschluss des OLG Hamm vom 08.11.2013
Aktenzeichen: 9 W 66/13
JurPC Web-Dok. 79/2014
MDR 2014, 561