Die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren in Gerichtsverfahren hängt von dem durch das Gericht festgesetzten Streitwert ab. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung, das ein Verbraucherverband mit dem Ziel der Unterlassung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens wegen fehlender oder unzureichender Widerrufsbelehrung betreibt, beträgt der Streitwert in der Regel 15.000 Euro. Da hier ein erhebliches Allgemeininteresse daran besteht, dass die Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zutreffend informiert werden, ist der Streitwert in der Regel höher zu bewerten als bei der Klage eines Mitbewerbers.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 04.08.2011
Aktenzeichen: 6 W 70/11
K&R 2011, 806
JurPC Web-Dok. 1/2012