Die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren in Gerichtsverfahren hängt von dem durch das Gericht festgesetzten Streitwert ab. Der Streitwert für einen Unterlassungsanspruch wegen unerlaubter Verwendung eines Produktfotos für eine private Internetauktion bei eBay wird in der Regel durch Verdopplung der für die Verwendung eines solchen Fotos üblichen Lizenz ermittelt, sofern es dem Urheber um die eigene Vermarktung des Werkes geht. Will der Urheber lediglich die Exklusivität seines Werkes sichern, zielt er also nicht auf eine Vermarktung ab, ist die Abschwächung des Werbewertes durch einen entsprechenden Abschlag bei der Streitwertbemessung zu berücksichtigen. Das Oberlandesgericht Braunschweig weist zudem darauf hin, dass dem Streitwert weder eine Sanktions- noch eine generalpräventive Funktion zukommt, die eine Streitwerterhöhung rechtfertigt.
Beschluss des OLG Braunschweig vom 14.10.2011
Aktenzeichen: 2 W 92/11
GRUR-RR 2012, 93