Das mehrstündige Festhalten eines bei einer Demonstration Festgenommenen in einem abgestellten Gefangenentransporter verletzt nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München den Betroffenen in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person. Das Gericht beanstandete insbesondere das Einsperren des Demonstranten in einer lediglich 77 mal 95 Zentimeter kleinen Zelle des Transporters. Besteht ein konkreter Verdacht für eine Straftat, die eine Festnahme einer Person rechtfertigt, muss diese möglichst zeitnah in eine normale Einzelzelle in einer Polizeidienststelle verbracht werden.
Urteil des BayVGH vom 27.01.2012
Aktenzeichen: 10 B 08.2849
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