Ein Diplomingenieur übernachtete während einer Dienstreise im Hotel. Er machte einen Arbeitsunfall während der Dienstreise geltend. Er behauptete, er sei nachts in seinem Hotelzimmer aufgestanden, um zur Toilette zu gehen. Hierbei habe er sich mit beiden Füßen im Bettüberwurf verhakt, sei rückwärts gestürzt und habe sich dabei verletzt.
Das Sozialgericht Düsseldorf entschied, dass der Sturz im Hotelzimmer bei einem nächtlichen Toilettengang auf einer Dienstreise nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann und wies die Klage des Arbeitnehmers gegen die gesetzliche Unfallversicherung als unbegründet ab.
Urteil des SG Düsseldorf vom 05.11.2015
Aktenzeichen: S 31 U 427/14
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