Verletzt sich ein Pauschaltourist während eines Bali-Urlaubs dadurch, dass er auf einem organisierten Ausflug einem aufdringlichen Händler ausweicht und dabei stürzt, kann er den Reiseveranstalter hierfür nicht haftbar machen. Soweit fliegende Händler nicht gegen die örtlichen Gesetze verstoßen, ist ein Reiseveranstalter nicht verpflichtet, gegen deren Verhalten einzuschreiten.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 12.03.2009
Aktenzeichen: 2/24 S 218/08
RRa 2009, 143