Eine Kundin stürzte nach Verlassen eines Innenstadtladens über ein vor dem Geschäft auf dem Gehsteig aufgebautes etwa 11 Zentimeter hohes und 1,6 x 1,2 Meter großes Podest und zog sich dabei erhebliche Fußverletzungen zu. Sie nahm den Ladenbesitzer auf Schadensersatz in Anspruch. U.a. forderte sie Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 EUR.
Das Oberlandesgericht Celle vermochte keine Pflichtverletzung des Ladeninhabers festzustellen. Podeste sind im Bereich von Innenstadtläden, beispielsweise zum Aufstellen von Waren, durchaus üblich. Im konkreten Fall kam hinzu, dass die verletzte Kundin den Aufbau bereits beim Hineingehen hatte betreten müssen und dieser bei Tageslicht gut erkennbar war. Der Sturz war demnach allein auf die Unachtsamkeit der Frau zurückzuführen.
Beschluss des OLG Celle vom 20.01.2009
Aktenzeichen: 8 U 216/08
Pressemitteilung des OLG Celle